(Quelle: Heft "Märkische Heimat" , "Beilage zur Märkischen Zeitung 1939" )
Lange Zeit behielt auch Fleischmann seinen Besitz nicht, ins welchen Gründen, ist nicht bekannt. Bereits durch Vertrag vom 22. Oktober 1735 veräußerte er den Besitz für den
Preis von Eintausendsechshundertundzwanzig Rthlr. an den Wehrmeister Johann Klöckner aus Fleeth bei Mirow in Mecklenburg. Klöckner förderte seinen Besitz und baute ihn aus. Anscheinend durch Altenteilsvertrag überließ er ihn seinem Sohn Kristian Friedrich Klöckner, und zwar am 4. Mai 1782. Der Vertrag selbst ist nicht mehr vorhanden, doch wird auf ihn wiederholt in späteren Urkunden Bezug genommen. Weiter ist von Klöckner bekannt, daß er mit dem Pächter der Rottstieler Mühle, Bielitz, in Streit geriet. Dieser besaß dort eine Schneidemühle in Zeitpacht und hatte sich auch einen Graupenmahlgang errichtet. Hierdurch griff er in das Zwangs- und Bannrecht der Boltenmühle ein, denn alle Dorfer und Einzelgehöfte der Umgegend waren ja in Boltenmühle mahlpflichtig, sogar die Rottstieler Mühle selbst.
Ein Prozeß zwischen Klöckner und Bielitz endete mit einem Vergleich, in dem der Beklagte in allen Punkten nachgeben mußte. Er sollte an Boltenmühle eine einmalige Entschädigung von 20 Rthlr. zahlen, außerdem dürfte er keine fremden Mahlgäste mehr annehmen. Nur für sich selbst, seine Familienmitglieder und sein Hausgesinde war ihm das Vermahlen von Getreide gestattet, doch mußte er dafür an Boltenmühle ein jährliches Abstandsgeld von 3 Rthlr. 12 Groschen. zahlen. Sämtliche Prozesskosten fielen Rottstiel zur Last.